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Informationen zum Schuljahresbeginn

Liebe Eltern,
wir hoffen Sie hatten schöne und erholsame Ferien. Wir freuen uns auf den Schulstart und die Kinder, auch wenn die Umstände anders als gewohnt sein werden. 
Wir müssen nun aufgrund unseres gemeinsamen Schulstandortes zwei strikt getrennte Ein- und Ausgänge benutzen. Daher werden die Kinder der Martin-Luther-Schule nur über den Eingang Sternstraße (rote Tür) die Schule betreten und verlassen. Da wir auch die Zeiten staffeln müssen, gilt für die Kinder unserer Schule eine Einlasszeit zwischen 8:00-8:10 Uhr.
Auf dem gesamten Schulgelände gilt für die Kinder eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Diese wird nur während des Unterrichts, wenn alle Kinder auf ihrem Platz sitzen, abgelegt. Bitte statten Sie Ihr Kind mit einer entsprechenden Maske (ggf. auch einer Maske zum Wechseln) aus. Für Eltern gibt es weiterhin das Betretungsverbot des Schulgrundstückes. Eine Ausnahme stellen die Pflegschaftssitzungen dar, zu denen Sie zeitnah eingeladen werden.
Im Schuljahr 2020/2021 soll der Schulbetrieb wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Für die Kinder gilt daher eine Anwesenheitspflicht in der Schule.
 Für Schülerinnen und Schüler mit relevanten Vorerkrankungen gilt, dass die Eltern entscheiden, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. Die Rücksprache mit einem Arzt wird empfohlen. Danach benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen dies schriftlich mit. 
Bitte bedenken Sie, dass die Schule jederzeit ein ärztliches Attest einfordern kann und auch dazu verpflichtet ist (Schulpflichtüberwachung).
Besucht das Schulkind die Schule länger als sechs Wochen nicht, ist die Schule verpflichtet ein ärztliches Attest oder ein amtsärztliches Gutachten einzuholen. 
Sofern ein Schulkind mit einem Angehörigen in häuslicher Gemeinschaft lebt, bei dem eine relevante Vorerkrankung besteht, sind vorrangig Maßnahmen der Infektionsprävention innerhalb der häuslichen Gemeinschaft zum Schutz dieses Angehörigen zu treffen. Hier benötigen wir in jedem Fall ein ärztliches Attest. 
Sollte Ihr Kind krank werden, schicken Sie es nicht in die Schule. Bei Schnupfen gilt, dass das Kind zu Hause beobachtet werden muss. Treten nach 24-stündiger Beobachtung keine weiteren Symptome auf, kann das Kind wieder in die Schule gehen. Bei Symptomen wie trockenem Husten, Fieber, keinem Geschmacks- oder Geruchssinn oder Atemnot, kontaktieren Sie bitte Ihren Arzt, geben Sie eine Information an die Schule und lassen Sie Ihr Kind zu Hause. Sollten bei Ihrem Kind oben genannte Symptome während des Unterrichts auftreten, so werden wir Sie anrufen. Ihr Kind muss dann abgeholt werden.
Unterricht auf Distanz wird nur dann erteilt, wenn es die Personalsituation, die Vorgaben des Schulträgers oder des Gesundheitsamtes erforderlich machen. Distanzunterricht ist dann für alle Kinder verpflichtend und wird genauso bewertet wie der Präsenzunterricht. Weitere Vorgaben für den Distanzunterricht gibt es zu gegebenem Zeitpunkt.
Selbstverständlich können Sie sich auf der Seite des Schulministeriums „Bildungsportal“ zu diesem Thema ausführlich informieren. Mit diesen Informationen wünschen wir Ihnen und den Kindern nun einen guten Start in das neue Schuljahr.
Mit freundlichen Grüßen
S. Huptasch        C. Nolte    
(Schulleiterin)        (Stellv. Schulleiterin)
 

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